Darf eine Firma einen Schweizer Offshore-Bankkonto eröffnen?
Ja, eine Firma darf einen Schweizer Bankkonto ungeachtet deren Sitz eröffnen. Die Schweiz hat ein Schweizer Firmenbuch oder Handelsregister. Wenn das registrierte Firmenbüro in der Schweiz ist, dann kann dieses durch das Handelsregister identifiziert und nachprüft werden. Wenn die Firma in dem Handelsregister oder Firmenbuch nicht aufgelistet ist, dann kann man die Firma trotzdem durch gleichwertige relevante Dokumente nachprüfen. Aus Verifikationsgründen, müssen alldiese Dokumente nicht älter als 12 Monate am Tag der Kontoeröffnung sein. Wenn sie jedoch älter als 12 Monate sind, dann muss eine Buchprüfung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (certificate of good standing) mit dabei sein. Diese zusätzlichen Dokumente dürfen nicht älter als 12 Monate am Tag der Kontoeröffnung sein.
Sonderregeln gelten jedoch für Sitzgesellschaften, die einen Konto eröffnen möchten. Das Schweizer Gesetz beschreibt Sitzgesellschaften als die, die ihre Geschäfte oder Herstellungsbetriebe oder irgendeine Form vom Gewerbebetrieb nicht in dem Land, in dem sie registriert und ansässig sind, führen. Zusätlich also zu den o.g. benötigten Dokument, muss die Firma die Identität der Nießbrauchsberechtigter der Anlagen oder des Vermögens anmelden.
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